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   BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57, IV B 206.57   

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https://dejure.org/1958,1514
BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57, IV B 206.57 (https://dejure.org/1958,1514)
BVerwG, Entscheidung vom 04.02.1958 - IV C 269.57, IV B 206.57 (https://dejure.org/1958,1514)
BVerwG, Entscheidung vom 04. Februar 1958 - IV C 269.57, IV B 206.57 (https://dejure.org/1958,1514)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.07.1956 - III C 48.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57
    Zwar sind die allgemeinen Voraussetzungen für die Bewilligung eines Aufbaudarlehens nach § 254 LAG auch bei der Gewährung des sogenannten Aufstockungsdarlehens erneut zu prüfen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 48.56 -).

    Eine Unterbrechung des Ursachenzusammenhanges könnte nur angenommen werden, wenn die Beigeladene bereits an ihrem ersten Wohnsitz in Eystrup eine ihrer früheren gleichwertige Lebensgrundlage gefunden hätte (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 48.56 - ZLA 1956 S. 299).

  • BVerwG, 24.02.1956 - IV C 126.54

    Ablehnung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Verlust

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57
    Zur Lebensgrundlage des Geschädigten gehören nicht nur die vor dem Schadenseintritt tatsächlich genutzten Erwerbsquellen, sondern auch sonstige, real vorhandene Grundlagen für eine hinreichend wahrscheinliche spätere wirtschaftlich-soziale Gestaltung des Lebens, insbesondere also gefestigte Berufspläne (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 126.54 - MtBl. BAA 1956 S. 500).
  • BVerwG, 04.07.1956 - III C 36.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57
    Von dieser Rechtsprechung ausgehend, der sich auch der ebenfalls mit Lastenausgleichssachen befaßte III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts angeschlossen hat (vgl. Urteil vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 36.56 - = ZLA 1956 S. 298), brauchte das Landesverwaltungsgericht lediglich zu prüfen, ob die Pläne der Beigeladenen, nach dem Kriege eine zahnärztliche Praxis am dienstlichen Wohnsitz ihres Ehemannes zu errichten, bereits feste Formen angenommen hatten.
  • BVerwG, 24.02.1956 - IV C 58.55

    Verhältnis der "verlorenen" und der "neuen" Lebensgrundlage nach § 254 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57
    Wie der erkennende Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 - (ZLA 1956 S. 185) ausgeführt hat, umfaßt der Begriff der Lebensgrundlage im Sinne von § 254 LAG einen weitergezogenen Kreis von Elementen und Umständen des wirtschaftlichen Lebens als der in anderen Stellen des Lastenausgleichsgesetzes verwendete Begriff der Existenzgrundlage.
  • BVerwG, 08.06.1960 - IV C 305.59

    Rechtsmittel

    Aber es genügen fest umrissene Pläne, die sich auf reale wirtschaftliche Grundlagen stützen, um deren Verlust als Verlust einer Lebensgrundlage im Sinne des § 254 LAG gelten zu lassen (vgl. u.a.Beschluß vom 4. Februar 1958 - BVerwG IV C 269.57 - RLA 1959, 94).
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